Anhängerkupplung ohne TÜV-Eintrag

  • Habe mir bei Mercedes die AHK vom MDC einbauen lassen (siehe Bilder unten). Dem Einbausatz liegt eine umfangreiche ABE bei. In der Anleitung waren allerdings die Anschlüsse an den Kabelbaum falsch angegeben und die Tel.-Nr. von MDC stimmte nicht. Den Mehraufwand haben sie mir nicht berechnet.


    Bei der Abholung sagte mir der Serviceberater, dass heutzutage keine Abnahme durch den TÜV und weder im Schein, noch im Brief eine Eintragung nötig ist. Das Mitführen der ABE genügt. Ist das nur bei uns auf dem Land so? Wenn ich das Teil mit meinem Talent + Werkzeug selbst angebaut hätte, wäre das vielleicht eine echte Verkehrsgefährdung ;)


    Zumindest steht jetzt in meinem Schein bei O1 und O2 immer noch " - " (also nix). Ich habe wenig Lust auf Diskussionen mit der Polizei, wenn ich (unter Einhaltung der maximal 500 kg), mit einem Anhänger unterwegs bin. Bei diesem Wohnwagen wäre der Smart schon sehr auffällig =O


    Wie sind eure Erfahrungen mit AHK oder anderen Änderungen und der Eintragung in den Papieren?


    Danke für den Austausch hier im Forum!


    Grüße aus dem Süden

    Stefan



    Viele Grüße

    Stefan


    E-Fahrzeuge seit 1987: Mini-El, City-El, Lynch Fiesta, ZOE 210, ED3, aktiv: Ioniq PHEV, EQ4

  • Hmm. Weis ich jetzt auch nicht so recht... hast Du die Aussage der Werkstatt schriftlich?

    smart BRABUS #1 in gelb, 04/2023; > 20.000 km

    smart fortwo Coupé 451er ED 3,7 kW-Lader, 05/2013; > 280.000km (bei 250.000 km 22 kW nachgerüstet)

    smart fortwo Cabrio 453er EQ 22 kW-Lader, 04/2021 - 08/2023; 42.000 km

    smart fortwo Coupé 453er EQ 22 kW-Lader, 05/2018 - 05/2021; 109.000km


    "Aus Gaspedal wird Spaßpedal"

    - Smart

  • Nein, nicht schriftlich; aber ich habe bei der ABE immer die Rechnung vom Einbau mit dabei und rufe nächste Woche mal bei der Zulassungsstelle an. DIe Kfz-Versicherung müßte mir eigentlich auch etwas dazu sagen können.

    Viele Grüße

    Stefan


    E-Fahrzeuge seit 1987: Mini-El, City-El, Lynch Fiesta, ZOE 210, ED3, aktiv: Ioniq PHEV, EQ4

  • Habe nun etwas herumtelefoniert. Der TÜV hat mir bestätigt, dass es jeweils in der ABE stehen muss, ob die Veränderung eingetragen werden muss oder ob das Mitführen der ABE genügt. Also 27 Seiten Lesen, ABE mit allen Ergänzungen und Änderungen. Demnach gilt dort der Satz: "... ist die zulässige Anhängelast in den Fahrzeugpapieren nach §13 FZV umgehend wie folgt zu ändern: ...". Ein paar Seiten weiter steht auch ein Vorschlag für die Änderung der Felder 13, O.1, O.2, 22.


    Werde nächste Woche also bei der Werkstatt noch einen Termin für den Eintrag machen müssen.

    Viele Grüße

    Stefan


    E-Fahrzeuge seit 1987: Mini-El, City-El, Lynch Fiesta, ZOE 210, ED3, aktiv: Ioniq PHEV, EQ4

  • hallo ,

    war auch mit den papieren bei der zulassungsstelle !

    nach einigen telefonaten ....

    das muss nicht in die papiere mehr eingetragen werden !!!

    aber wie oben erwähnt ... muß das gutachten mitgeführt werden .

    mir gefällt die aussage allerdings auch nicht ! und werde da nochmal vorsprechen .


    .

    Gruß aus Mühlacker


    Smarty 451 seit 05.22 auch mit umgrüsteten schnelllader ! Endlich !!!

  • Folgendes Szenario: Ich fahre mit dem Smart und Wohnwagen über die Grenze und treffe auf interessierte Polizisten, die wissen wollen, wie der Smart so ein Teil wegzieht. Dann: "zeigen Sie mir doch mal die Papiere" ... "Da steht in der ABE eindeutig: ' ... ist die zulässige Anhängelast in den Fahrzeugpapieren nach §13 FZV umgehend wie folgt zu ändern: ...'. In Ihrem Kfz-Schein steht aber bei O.1 und O.2 nichts." ...

    Nach der StVZO §19 erlischt damit sogar die Zulassung des Fahrzeugs. In der ABE steht 'Änderungsabnahme gemäß §19 (3) StVZO Notwendig'.


    Selbst bei Felgen steht in der ABE, dass die anderen Dimensionen umgehend eingetragen werden müssen.


    Andererseits stand in meinem rosanen Führerschein auch, dass er unbegrenzt gültig ist :/


    Ich werde mal um eine schriftliche, europaweit gültige Bestätigung bitten ;)

    Wen fragt man dazu am besten: TÜV, Zulassungsstelle, Polizei, ADAC, ... ?

    Viele Grüße

    Stefan


    E-Fahrzeuge seit 1987: Mini-El, City-El, Lynch Fiesta, ZOE 210, ED3, aktiv: Ioniq PHEV, EQ4

  • Papst? :saint:

    Du zitierst doch selbst, dass eine Änderungsabnahme notwendig sei. Dann lass die bei den üblichen Verdächtigen machen und lass es danach eintragen. Sollte man das als unnötig erachten, trotz Vorlage der entsprechenden ABE, dann lass Dir das von der Prüforganisation schriftlich geben. Wenn es wirklich nicht mehr erforderlich ist, dann gibt es auch dazu eine Bestimmung, die man Dir nennen kann. Die kannst Du ja dann ausdrucken und zur ABE legen.

    Viel Erfolg

  • Hier ist der Eintragungsvorschlag:


    13: Stützlast in kg 50
    O.1: Anhängelast gebr. in kg 550
    O.2: Anhängelast ungebr. in kg 510
    22: M.AHK,TYP:SM453,GEN.NR.: E1 55R-01 2832/KBA91647, D=4,90KN*ZU 13:BEI BETRIEB EINESFAHRRADTRÄGERS 70KG***

    Die Korrektur der Fzg.-Papiere nach der Abnahme ist in diesem Fall unverzüglich erforderlich.

  • so ...


    war heute nochmal bei der zulassungstelle .

    und mit engelszungen auf sie eingeredet -

    und siehe da ...


    also geht es doch . ;)


    .

    Gruß aus Mühlacker


    Smarty 451 seit 05.22 auch mit umgrüsteten schnelllader ! Endlich !!!

  • Habe nun etwas herumtelefoniert. Der TÜV hat mir bestätigt, dass es jeweils in der ABE stehen muss, ob die Veränderung eingetragen werden muss oder ob das Mitführen der ABE genügt. Also 27 Seiten Lesen, ABE mit allen Ergänzungen und Änderungen. Demnach gilt dort der Satz: "... ist die zulässige Anhängelast in den Fahrzeugpapieren nach §13 FZV umgehend wie folgt zu ändern: ...". Ein paar Seiten weiter steht auch ein Vorschlag für die Änderung der Felder 13, O.1, O.2, 22.


    Werde nächste Woche also bei der Werkstatt noch einen Termin für den Eintrag machen müssen.

    Eine ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis und ist eintragungsfrei. Ein Vorführen des Fahrzeugs ist nur nötig, wenn es sich um ein (Teile-)Gutachten handelt. Selbst bei einem Gutachten muss nichts mehr in den Schein eigetragen werden. Man bekommt Blätter ausgehändigt, die eine Abnahme bestätigen. Diese kannst du dann in den Schein eintragen lassen, musst es aber nicht. Merke aber, dass eine ABE nur immer für Serienzustand des restlichen Fahrzeug ist. Solltest du z.B. Federn oder Felgen geändert haben, zählt die ABE nicht und dein Auto muss doch zur Abnahme. Die ABE muss immer mitgeführt werden. Bitte prüfe, ob es sich um eine ABE, EG, ECE oder (Teile-)Gutachten handelt.

  • ABE, EG, ECE oder (Teile-)Gutachten ? Ich habe die Datei mal angehängt. Es heißt ABE und hat eine Reihe vpn Ergänzungen und Änderungen. Am Freitag war ich beim TÜV und habe die Prüfbescheinigung und Hinweise zur Eintragung wie von Hoffi schon angegeben erhalten. Bei Gelegenheit sollte ich das noch bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

    Auf jeden Fall vielen Dank für eure Kommentare!

    Nächsten Sonntag kann ich hoffentlich den AirCamper-Wohnwagen mit dem Kleinen testen und werde berichten.

  • ABE, EG, ECE oder (Teile-)Gutachten ? Ich habe die Datei mal angehängt. Es heißt ABE und hat eine Reihe vpn Ergänzungen und Änderungen. Am Freitag war ich beim TÜV und habe die Prüfbescheinigung und Hinweise zur Eintragung wie von Hoffi schon angegeben erhalten. Bei Gelegenheit sollte ich das noch bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

    Auf jeden Fall vielen Dank für eure Kommentare!

    Nächsten Sonntag kann ich hoffentlich den AirCamper-Wohnwagen mit dem Kleinen testen und werde berichten.

    Ich bin verwirrt, da ich so etwas in über 30 Jahren nicht gesehen habe. Eine ABE, welche eingetragen werden muss, ist mir noch nicht untergekommen. Laut Definition ist eine ABE immer eintragungsfrei, so lange der Rest (bzw unmittelbar betroffene Teile) dem Serienzustand entsprechen. Da du alles hast eintragen lassen, hast du alles richtig gemacht und musst keine Angst vor Diskussionen haben.

    Allzeit gute Fahrt!

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